16. Febr. 2012

Die Kombi-Rente ab 2013

Immer mehr ältere Arbeitnehmer wünschen sich ein flexibleres Arbeitsmodell, denn sie können und wollen länger arbeiten. Sie bevorzugen aber für die letzten Berufsjahre einen anderen Rhythmus aus Beruf und Freizeit.




Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die sogenannte Teilrente aus ihrem bisherigen stiefmütterlichen Dasein befreien und in eine Kombirente umtaufen. „Die vorzeitige Rente, der abrupte Ausstieg von heute auf morgen aus dem Job – das wird langsam zum Auslaufmodell.“ Noch entscheiden sich viele gegen die Teil- und für die Vollrente mit Abschlag. Der Altersaufbau der Bevölkerung ändert sich dramatisch. Künftig sollen diejenigen, die älter als 63 sind, statt einer Vollrente lieber die Kombi-Rente beziehen. Es soll nun deutlich attraktiver werden, nur einen Teil der gesetzlichen Rente vorzeitig zu beziehen und daneben weiter zu arbeiten.

Aktuelle Zahlen

Die Zahl der Neurentner, die in den vorgezogenen Ruhestand gehen und eine Altersrente mit Abschlägen akzeptieren, ist deutlich angestiegen. 2010 lag ihr Anteil bei 47,5 Prozent. Experten führen dies auf die Anhebung der Regelaltersgrenze von 60 auf 65 Jahre zurück. Erst seit diesem Jahr steigt sie schrittweise weiter auf 67 Jahre. Die Kombi-Rente soll helfen, den Übergang zu erleichtern.

Was ändert sich?

Die Hinzuverdienstgrenzen werden deutlich angehoben und flexibilisiert. Es soll die einfache Formel gelten, dass die Summe aus Teilrente und hinzuverdientem Einkommen das letzte monatliche Bruttogehalt vor dem Rentenbezug nicht überschreiten soll. Wer also etwa vor dem Rentenbezug brutto 2600 Euro im Monat verdient hat und einen Anspruch auf eine Vollrente von 1100 Euro erworben hat, könnte bei einer 50-Prozent-Teilrente 550 Euro Altersgeld beziehen und bis zu 2050 Euro hinzuverdienen, ohne dass seine Rente gekürzt würde.

Die wichtigsten Fragen

Wer muss bis zu seinem 67. Geburtstag arbeiten?
Um ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, müssen alle Arbeitnehmer, die 1964 oder später geboren wurden, bis 67 Jahre arbeiten. Das Renteneintrittsalter wird ab 2012 schrittweise angehoben. Für die Jahrgänge ab 1947 steigt das Renteneintrittsalter Jahr für Jahr um jeweils einen Monat. Ab dem Jahrgang 1959 geschieht dies in Zweimonatsschritten.

Was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer doch schon mit 65 in den Ruhestand gehen möchte?
Wer sich vor dem regulären Renteneintrittsalter aus der Erwerbstätigkeit verabschieden möchte, muss Abschläge von 0,3 Prozent für jeden Monat, den er früher geht, in Kauf nehmen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat theoretisch Anspruch auf 1000 Euro Rente monatlich, geht aber zwei Jahre früher in Ruhestand. Dann sinken seine Altersbezüge um 72 Euro monatlich - und zwar dauerhaft.

Gilt das auch für Versicherte mit 45 Beitragsjahren?
Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Angerechnet werden dafür auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen.

Und die Beamten?
Auch die Staatsdiener müssen für ihre vollen Pensionen künftig bis 67 arbeiten. Dies ist in einem eigenen Gesetz geregelt.

Ist die Rente denn damit sicher?
Die Rente ab 67 ist eine von zahlreichen Rentenreformen der vergangenen Jahre. Auch die Einführung der staatlich geförderten Riesterrente und die Aufnahme eines Nachhaltigkeitsfaktors zur Berechnung der Renten zählen dazu. Das deutsche Rentensystem ist nach wie vor eine solide Sozialversicherung. Doch sie kann immer weniger allein den Menschen ihr Einkommen im Ruhestand sichern. Das Rentenniveau wird in Zukunft sinken. Bis 2030 wird die durchschnittliche Rente im Vergleich zu heute um etwa 15 Prozent geringer ausfallen. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, muss privat vorsorgen.

Bleiben die Beiträge zur Rentenversicherung stabil?
Bis zum Jahr 2020 soll der Beitragssatz 20 Prozent nicht überschreiten. Im Jahr 2030 soll er bei höchstens 22 Prozent liegen. Aktuell beträgt er 19,9Prozent. Wegen der guten Kassenlage der Rente rechnete die Rentenversicherung noch im Herbst 2008 damit, dass der Beitragssatz 2012 auf 19,2 Prozent sinken könnte, bevor er auf längere Sicht wieder steigt. Angesichts der Wirtschaftskrise ist diese Voraussage allerdings unsicher geworden.